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   BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86   

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BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86 (https://dejure.org/1987,3627)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1987 - 5 AZR 18/86 (https://dejure.org/1987,3627)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 (https://dejure.org/1987,3627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstellung eines Lehrbeauftragten einer Universität - Anhaltspunkte für das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses - Voraussetzungen einer hauptberuflichen Tätigkeit eines Lehrbeauftragten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 422/84
    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 46, 218, 223 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; ferner die nicht veröffentlichte Entscheidung vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84 -).

    Dies hat der Senat mit Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84 -, nicht veröffentlicht, für einen Lehrbeauftragten an einer schleswig-holsteinischen Musikhochschule aufgrund der in jenem Verfahren gewählten Vertragsgestaltung entschieden.

    Weiter ist zu berücksichtigen, daß die Schreiben, mit denen die Lehraufträge erteilt wurden - anders als in dem dem Urteil vom 5. Februar 1986 (5 AZR 422/84) zugrundeliegenden Sachverhalt -, keinerlei Hinweise auf eine vertragliche Übereinkunft oder privatrechtliche Begriffe enthalten und die Beklagte die im öffentlichen Dienst übliche Form von Verträgen mit Unterschriften beider Seiten auf einer Urkunde nicht gewählt hat.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84 - ausgesprochen, daß von einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auch dann auszugehen ist, wenn sich keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Rechtsnatur des Lehrbeauftragtenverhältnisses ergeben.

  • BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 567/82

    Rechtsstellung von Privatdozenten und Lehrbeauftragten nach dem Berliner

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 46, 218, 223 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; ferner die nicht veröffentlichte Entscheidung vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84 -).

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Klagebegehren, das der Entscheidung des Senats vom 27. Juni 1984 (BAGE 46, 218) zugrunde lag.

  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79

    Lehrauftragsverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 46, 218, 223 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; ferner die nicht veröffentlichte Entscheidung vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84 -).

    Weitere Anhaltspunkte für das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses sind, daß der Kläger Vergütung nach der einseitig erlassenen Anlage zur Lehrveranstaltungsordnung und nach der Prüfungsordnung erhielt und daß Lehrbeauftragte - etwa bei der Abnahme von Prüfungen und der Erteilung von Übungsscheinen - hoheitliche Befugnisse ausüben (BAGE 38, 259, 265 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 1 c der Gründe).

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86
    Es ist jedoch in Rechtsprechung (vgl. z. B. BAG Urteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 383/76 - AP Nr. 5 zu § 4 BAT; BAGE 34, 275, 279 f. = AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG; ferner BGH Urteil vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 43/77 - DVBl. 1979, 275, 276) und Schrifttum (vgl. z. B. Kopp, VwVfG, 4. Aufl. 1986, Vorbem. § 35 Rz 26; Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl. 1982, § 43 Rz 9; Erichsen/Martens, Allg. VerwR, 7. Aufl. 1986, S. 210) allgemein anerkannt, daß die Gerichte aller Gerichtszweige an das Bestehen und den Inhalt von wirksamen Verwaltungskosten gebunden sind, soweit ihnen nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (sogenannte Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten).
  • BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80

    Restitutionsgrund des ZPO

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86
    Es ist jedoch in Rechtsprechung (vgl. z. B. BAG Urteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 383/76 - AP Nr. 5 zu § 4 BAT; BAGE 34, 275, 279 f. = AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG; ferner BGH Urteil vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 43/77 - DVBl. 1979, 275, 276) und Schrifttum (vgl. z. B. Kopp, VwVfG, 4. Aufl. 1986, Vorbem. § 35 Rz 26; Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl. 1982, § 43 Rz 9; Erichsen/Martens, Allg. VerwR, 7. Aufl. 1986, S. 210) allgemein anerkannt, daß die Gerichte aller Gerichtszweige an das Bestehen und den Inhalt von wirksamen Verwaltungskosten gebunden sind, soweit ihnen nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (sogenannte Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten).
  • BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 144/63

    Wesentlicher einheitlicher Tatbestand - Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 15, 292, 296 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 361 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung) ist jedoch durch Sachurteil und nicht nur Prozeßurteil zu entscheiden, wenn der Klageanspruch mit der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte steht und fällt.
  • BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66

    Entscheidung des Feststellungsprozesses - Gerichte für Arbeitssachen - Konkurs -

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 15, 292, 296 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 361 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung) ist jedoch durch Sachurteil und nicht nur Prozeßurteil zu entscheiden, wenn der Klageanspruch mit der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte steht und fällt.
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 383/76

    Zuschußzahlung - Krankenvereinsbeiträge - Nebenabrede - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86
    Es ist jedoch in Rechtsprechung (vgl. z. B. BAG Urteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 383/76 - AP Nr. 5 zu § 4 BAT; BAGE 34, 275, 279 f. = AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG; ferner BGH Urteil vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 43/77 - DVBl. 1979, 275, 276) und Schrifttum (vgl. z. B. Kopp, VwVfG, 4. Aufl. 1986, Vorbem. § 35 Rz 26; Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl. 1982, § 43 Rz 9; Erichsen/Martens, Allg. VerwR, 7. Aufl. 1986, S. 210) allgemein anerkannt, daß die Gerichte aller Gerichtszweige an das Bestehen und den Inhalt von wirksamen Verwaltungskosten gebunden sind, soweit ihnen nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (sogenannte Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten).
  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 3/56

    Bildung des Aufsichtsrates - Zuständigkeit der ArbG - Antrag - Auslegung

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 15, 292, 296 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 361 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung) ist jedoch durch Sachurteil und nicht nur Prozeßurteil zu entscheiden, wenn der Klageanspruch mit der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte steht und fällt.
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92

    Rechtsweg: Arbeitsgerichtsbarkeit - Lehrauftragsverhältnis (Hessen);

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259; 46, 218, 223 f. = AP Nr. 27, 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84 - und vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 -).

    Das bedeutet: Im Zweifel handelt die Behörde, die mit dem Lehrauftrag öffentliche Aufgaben überträgt, in Form des öffentlichen Rechts und durch Verwaltungsakt (BAG Urteile vom 5. Februar 1986 und vom 11. Februar 1987, a.a.O.; ebenso Hang-Jürgen Reich, Die Rechtsverhältnisse der Lehrbeauftragten an der Hochschule, 1986, S. 64).

    Die Voraussetzungen dafür, das Rechtsverhältnis der Parteien als ein privatrechtliches, sei es als Arbeitsverhältnis, sei es als Dienstverhältnis, zu werten, sind nicht gegeben (BAG Urteil vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 -, n.v.).

  • LAG Sachsen, 20.02.2009 - 4 Ta 291/08

    Unbegründeter Aussetzungsbeschluss bei fehlender Vorgreiflichkeit der

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.02.1987 - 5 AZR 18/86 - führt das Arbeitsgericht weiter aus, dass es den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt sei nachzuprüfen, ob die Festsetzung eines neuen Arbeitgebers mittels Verwaltungsakt auf der Grundlage eines Landesgesetzes rechtswidrig sei.

    Auch ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis durch Verwaltungsakt (vgl. dazu BAG vom 11.02.1982 - 5 AZR 18/86 - vollständig dokumentiert lediglich in JURIS) zum KSV wollte der Beklagte ersichtlich nicht begründen.

  • BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95

    Arbeitnehmerbegriff: Lehrbeauftragter an einer Verwaltungshochschule

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] ; 46, 218, 223 f. = AP Nr. 27, 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84-, vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 - und vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 -).
  • LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08

    Bestandsstreitigkeit

    Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis durch Verwaltungsakt (dazu BAG vom 11.02.1982 - 5 AZR 18/86 - vollständig dok. lediglich in JURIS) zum KSV wollte der Verfügungsbeklagte ersichtlich nicht begründen.
  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 13 Sa 78/10

    Lehrbeauftragte an Hochschulen - Abgrenzung Arbeitsverhältnis und

    Im Übrigen handelt die Behörde, die mit dem Lehrauftrag öffentliche Aufgaben überträgt, in Formen des öffentlichen Rechts und durch Verwaltungsakt (vgl. BAG 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 - in juris; unter I 1 der Gründe).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 55/09

    Verweisung; Arbeitsrecht

    Dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist; eine solche Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (vgl. BAG, Urt. v. 11.2.1987 - 5 AZR 18/86 - m. w. N. zu Rechtsprechung und Literatur; ebenso BGH, Urt. v. 26.1.2007 - V ZR 137/06 - juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 57/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

    Dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist; eine solche Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (vgl. BAG, Urt. v. 11.2.1987 - 5 AZR 18/86 - m. w. N. zu Rechtsprechung und Literatur; ebenso BGH, Urt. v. 26.1.2007 - V ZR 137/06 - juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 42/09

    Verweisung; Arbeitsrecht; Verpflichtungsklage

    Dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist; eine solche Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (vgl. BAG, Urt. v. 11.2.1987 - 5 AZR 18/86 - m. w. N. zu Rechtsprechung und Literatur; ebenso BGH, Urt. v. 26.1.2007 - V ZR 137/06 - juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 50/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

    Dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist; eine solche Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (vgl. BAG, Urt. v. 11.2.1987 - 5 AZR 18/86 - m. w. N. zu Rechtsprechung und Literatur; ebenso BGH, Urt. v. 26.1.2007 - V ZR 137/06 - juris).
  • OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09

    SächsPÜG; Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

    Dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist; eine solche Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (vgl. BAG, Urt. v. 11.2.1987 - 5 AZR 18/86 - m. w. N. zu Rechtsprechung und Literatur; ebenso BGH, Urt. v. 26.1.2007 - V ZR 137/06 - juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 47/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

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